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Ehrenordnung
- Beschluss Nr. 10/98 und L 1/08 -
§ 1 Arten
der Ehrungen
Im Bereich des Landesschachbundes Brandenburg e.V. (LSBB) können
verdienstvolle Mitglieder geehrt werden durch:
1. Ehrenpräsidentschaft,
2. Ehrenmitgliedschaft,
3. Goldene Ehrennadel,
4. Silberne Ehrennadel,
5. Bronzene Ehrennadel,
6. Ehrenbrief,
7. Ehrenurkunden bzw. individuelle Schreiben,
8.
Ehrenbanner.
§ 2 Begründung der Ehrungen
1. Zu Ehrenpräsidenten des LSBB können ausschließlich nicht mehr
amtierende Präsidenten bzw. Vizepräsidenten ernannt werden, die sich über die
Verpflichtungen ihres Amtes hinaus im hervorragenden Maße um den LSBB verdient
gemacht haben. Es sollen grundsätzlich nicht mehr als drei noch lebende Ex-Präsidenten
bzw. Ex-Vizepräsidenten diesen Titel tragen.
2. Zu Ehrenmitgliedern des LSBB können nicht mehr amtierende Präsidiumsmitglieder
sowie Funktionsträger von Unterverbänden bzw. Kreisverbänden ernannt werden,
die sich über die Verpflichtung ihres Amtes hinaus um den LSBB besonders
verdient gemacht haben.
3. Mit der Goldenen Ehrennadel können Mitglieder der Vereine und
Stadt-/Kreisschachbünde des LSBB ausgezeichnet werden, wenn sie sich in
hervorragendem Maße um den LSBB verdient gemacht haben. Kriterien sind:
- langjähriges, verdienstvolles Mitglied im Präsidium oder dessen
Kommissionen,
- Ausrichter von mehreren Veranstaltungen des DSB oder LSBB,
- Sportler mit mehrfachen Plätzen 1 - 3 bei überregionalen Meisterschaften.
4. Mit der Silbernen Ehrennadel des LSBB können Mitglieder der Vereine
und Stadt-/Kreisschachbünde des LSBB ausgezeichnet werden, wenn sie sich um den
LSBB besonders verdient gemacht haben. Kriterien sind:
- ausgezeichnete Arbeit als Mitglied im Präsidium oder dessen Kommissionen,
- Turnierleiter oder Hauptschiedsrichter bei mehreren Landesmeisterschaften oder
Meisterschaften des DSB,
- verdienstvolle Kreis- bzw. Vereinsvorsitzende mit ausgezeichneten Ergebnissen
im Interesse des Landes,
- ausgezeichnete mehrfache gute Ergebnisse bei Welt-, Deutschen- und
Landesmeisterschaften,
- Funktionäre bei einer über 20-jährigen Funktionärsarbeit im LSBB bis zu
den Vereinsvorsitzenden.
5. Mit der Bronzenen Ehrennadel des LSBB können Mitglieder der Vereine
und Stadt-/Kreisschachbünde des LSBB ausgezeichnet werden, wenn sie sich um den
LSBB verdient gemacht haben. Kriterien sind:
- kurzfristige Mitarbeit in den Organen des LSBB (siehe Punkte 3. & 4.) und
bei Übernahme anderer Funktionen in übergeordneten Organen,
- einmalige Sportleistungen auf regionaler Ebene,
- Mitglieder, die großen Anteil haben bei Landesveranstaltungen im Breitensport
(überregionale Traditionsturniere).
6. Den Ehrenbrief des LSBB erhalten auf Antrag von Vereinen und
Stadt-/Kreisschachbünde des LSBB Personen, die zum Zeitpunkt der Ehrung
mindestens 50 Jahre Mitglied in einem Verein oder in mehreren Vereinen des LSBB
sind (hierzu zählen auch die Jahre vor der Gründung des LSBB).
7. Mit der Ehrenurkunde bzw. individuellem Schreiben können natürliche
oder juristische Personen ausgezeichnet werden, die sich durch außerordentliche
Leistungen um den LSBB verdient gemacht haben (Betriebe, Sponsoren, etc.)
8.
Mit
dem Ehrenbanner des LSBB können Vereinsmitglieder, Stadt-/Kreisschachbünde,
Vereine und sonstige Organisationen ausgezeichnet werden, wenn sie sich in
hervorragendem Maße um den LSBB und den Schachsport verdient gemacht haben.
Die Anträge zu den Punkten 3 bis 5, 7 und 8 werden an das Präsidium gestellt
und dort entschieden.
§ 3 Gestaltung der Auszeichnung
Über die Gestaltung der Auszeichnung entscheidet das Präsidium.
§ 4 Zuständiges Gremium für Ehrungen
Über die Anträge auf die vorstehend genannten Ehrungen entscheiden
folgende Gremien:
1. Über die Ehrung zum Ehrenpräsidenten entscheidet der Kongress des
LSBB auf Antrag des Präsidiums.
2. Über die Ehrung zum Ehrenmitglied entscheidet der Kongress des LSBB
auf Antrag des Präsidiums.
3. Über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel entscheidet das Präsidium
des LSBB auf Antrag eines Präsidiumsmitgliedes.
4. Über die Verleihung der Silbernen Ehrennadel entscheidet das Präsidium
des LSBB auf Antrag eines Präsidiumsmitgliedes.
5.
Über die Verleihung der Bronzenen Ehrennadel entscheidet das Präsidium des
LSBB auf Antrag eines Präsidiumsmitgliedes.
6. Über die Verleihung des Ehrenbriefes entscheidet das Präsidium des
LSBB auf Antrag eines Vereins, Stadt-/Kreisschachbundes.
7. Über die Verleihung einer Ehrenurkunde bzw. individuellen Schreiben
entscheidet das Präsidium des LSBB auf Antrag eines Vereins,
Stadt-/Kreisschachbundes.
8. Über die Verleihung des Ehrenbanners entscheidet das Präsidium des
LSBB auf Antrag der Stadt-/Kreisschachbünde, oder eines Präsidiumsmitgliedes.
§ 5 Abstimmungen über Ehrenanträge
Abstimmungen über die in dieser Ehrenordnung aufgeführten Ehrungsanträge
bedürfen in den genannten Gremien der 2/3-Mehrheit der Ja-Stimmen gegenüber
den Nein-Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten. Das für die Ehrung
vorgeschlagene Mitglied kann an der Abstimmung nicht teilnehmen.
§ 6 Bestätigung von Ehrungen
Über die Ernennung zum Ehrenpräsidenten bzw. Ehremitglied sowie über die
Verleihung von Ehrennadeln wird eine Urkunde ausgestellt.
Beschluss des Präsidiums des LSBB e.V. vom 26. April 1998. Ergänzt durch den
Beschluss des Kongresses vom 7. Juni 2008.